10W-40 4T 300V Motul Road Racing Vollsynthetisch
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Lieferzeit
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1 auf Lager, 3 – 4 Werktage
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Marke
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Motul
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Größe
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4 Liter
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Artikelnummer
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MT 104 121
MT 110 093 |
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Verfügbarkeit
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lagernd
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Größe
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4 Liter
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SAE Viskosität
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10W-40
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Ölsorte
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4-Takt Motoröl synthetisch
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Gefahrenhinweise
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Achtung
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein Verursacht Hautreizungen Kann allergische Hautreaktionen verursachen Verursacht schwere Augenschäden Verursacht schwere Augenreizung Sehr giftig für Wasserorganismen Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung |
4-Takt-Hochleistungsmotorenöl mit Motul Ester Core® Technologie.
Speziell entwickelt für den Rennsport.
Für eine maximale Leistungsausbeute ohne Kompromisse im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Verschleiß.
Mit der Auswahl spezieller synthetischer Ester und der Kombination eines innovativen Additiv- paketes erreicht Motul die perfekte Synergie in Bezug auf Motor, Getriebe und Kupplung.
ANWENDUNG: RENNSPORTMOTORENÖLE
TYP: 4-TAKT
PRODUKTTYP: STRASSENMOTORRAD
QUALITÄT: ESTER CORE®-TECHNOLOGIE
PRODUKTSEGMENT: MOTORRAD
JASO STANDARDS: JASO –
OEM-ZULASSUNGEN: ABOVE EXISTING STANDARDS
OEM-ZULASSUNGEN: ÜBERTRIFFT DIE STANDARDS
Die Altölverordnung (AltölV) in Deutschland regelt die fachgerechte Verwertung oder
Beseitigung von Altölen, die als Abfall anfallen und aus Mineral-, synthetischem oder
biogenem Öl bestehen. Sie verbietet das Vermischen von Altölen und das Beifügen von
Fremdstoffen, um eine Wiederaufbereitung zu ermöglichen. Verkäufer von Motor- und
Getriebeölen sind verpflichtet, Altöl ab einer Ölwechselmenge kostenlos
zurückzunehmen, jedoch sind die Versandkosten beim Online-Handel nicht
abgedeckt. Die unsachgemäße Entsorgung kann hohe Strafen nach sich ziehen und die
Umwelt schädigen.
Was die Altölverordnung regelt:
• Verwertung und Beseitigung:
Die Verordnung stellt die Richtlinien für die stoffliche und energetische Verwertung
sowie die Beseitigung von Altöl auf.
• Ausschluss von Verunreinigungen:
Es ist verboten, Altöl mit anderen Abfällen oder Fremdstoffen wie Lösemitteln,
Bremsflüssigkeit oder Frostschutzmittel zu vermischen, da dies die
Wiederaufbereitung erschwert.
• Sammelkategorien:
Die Verordnung unterteilt Altöle in Sammelkategorien, um eine sortenreine Trennung
zu gewährleisten, die für eine mögliche Wiederaufbereitung notwendig ist.
Die Rücknahmepflicht für Verkäufer:
• Kostenlose Rücknahme:
Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, muss eine
Annahmestelle anbieten, bei der das Altöl bis zur verkauften Menge kostenlos
angenommen wird.
• Kaufbeleg erforderlich:
Für die kostenlose Rücknahme beim Verkäufer ist in der Regel der Kaufbeleg des
neuen Öls erforderlich.
• Kein Anspruch auf Versandkosten:
Beim Online-Handel müssen Online-Händler eine kostenlose Rückgabemöglichkeit
schaffen, allerdings sind die Versandkosten für den Rückversand nicht von der
kostenlosen Annahme gedeckt.
Entsorgung durch Verbraucher:
• Kostenlose Abgabe:
Verbraucher können Altöl bei den Händlern, die es verkauft haben, kostenlos
abgeben.
• Kostenpflichtige Rücknahme:
Diese kommunalen Sammelstellen können für die Rücknahme eine Gebühr
verlangen, insbesondere wenn kein Kaufbeleg vorliegt oder das Altöl in
haushaltsüblichen Mengen abgegeben wird.
Wichtige Hinweise:
• Umweltschutz:
Altöl ist eine stark umweltgefährdende Substanz und darf nicht ins Erdreich,
Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
• Hohe Strafen:
Die unsachgemäße Entsorgung von Altöl kann zu hohen Bußgeldern und Strafen
führen, die je nach Menge und Bundesland zwischen 25 und 100.000 Euro betragen
können.
Hersteller: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0
Verantwortliche Person: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0