• MT111835.1

10W-40 4T NGEN 7 Motul Teilsynthetis

15,90 €
15,90 € / 1 l
Preis inkl. 19,00 % MwSt. zzgl. Versand
Lieferzeit
23 auf Lager, 3 – 4 Werktage
Marke
Motul
Größe
1 Liter
Artikelnummer
MT 111 835
Verfügbarkeit
lagernd
SAE Viskosität
10W-40
Ölsorte
4-Takt Motoröl semi-synthetisch
Gefahrenhinweise
Achtung
GHS06GHS08GHS07GHS05GHS09
Giftig bei Verschlucken
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Giftig bei Hautkontakt
Verursacht Hautreizungen
Verursacht schwere Augenschäden
Verursacht schwere Augenreizung
Giftig bei Einatmen
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

4-Takt-Hochleistungsmotorenöl mit Ester-Technologie. Übertrifft die Anforderungen der Motorradhersteller wie: SUZUKI, KAWASAKI & YAMAHA, welche die Viskosität SAE 10W-40 vorschreiben. Exzellente Scherstabilität schützt den Motor und das Getriebe und erlaubt weiches Schalten. JASO MA2 getestet, garantiert eine perfekte Funktion der Nasskupplung. 

ANWENDUNG: MOTORENÖLE

TYP: 4-TAKT

PRODUKTSEGMENT: MOTORRAD

API STANDARDS: API SN/SM/SL/SJ/SH/SG

JASO STANDARDS: JASO MA2 – M033MOT161

Die Altölverordnung (AltölV) in Deutschland regelt die fachgerechte Verwertung oder
Beseitigung von Altölen, die als Abfall anfallen und aus Mineral-, synthetischem oder
biogenem Öl bestehen. Sie verbietet das Vermischen von Altölen und das Beifügen von
Fremdstoffen, um eine Wiederaufbereitung zu ermöglichen. Verkäufer von Motor- und
Getriebeölen sind verpflichtet, Altöl ab einer Ölwechselmenge kostenlos
zurückzunehmen, jedoch sind die Versandkosten beim Online-Handel nicht
abgedeckt. Die unsachgemäße Entsorgung kann hohe Strafen nach sich ziehen und die
Umwelt schädigen.
Was die Altölverordnung regelt:
• Verwertung und Beseitigung:
Die Verordnung stellt die Richtlinien für die stoffliche und energetische Verwertung
sowie die Beseitigung von Altöl auf.
• Ausschluss von Verunreinigungen:
Es ist verboten, Altöl mit anderen Abfällen oder Fremdstoffen wie Lösemitteln,
Bremsflüssigkeit oder Frostschutzmittel zu vermischen, da dies die
Wiederaufbereitung erschwert.
• Sammelkategorien:
Die Verordnung unterteilt Altöle in Sammelkategorien, um eine sortenreine Trennung
zu gewährleisten, die für eine mögliche Wiederaufbereitung notwendig ist.
Die Rücknahmepflicht für Verkäufer:
• Kostenlose Rücknahme:
Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, muss eine
Annahmestelle anbieten, bei der das Altöl bis zur verkauften Menge kostenlos
angenommen wird.
• Kaufbeleg erforderlich:
Für die kostenlose Rücknahme beim Verkäufer ist in der Regel der Kaufbeleg des
neuen Öls erforderlich.
• Kein Anspruch auf Versandkosten:
Beim Online-Handel müssen Online-Händler eine kostenlose Rückgabemöglichkeit
schaffen, allerdings sind die Versandkosten für den Rückversand nicht von der
kostenlosen Annahme gedeckt.
Entsorgung durch Verbraucher:
• Kostenlose Abgabe:
Verbraucher können Altöl bei den Händlern, die es verkauft haben, kostenlos
abgeben.
• Kostenpflichtige Rücknahme:
Diese kommunalen Sammelstellen können für die Rücknahme eine Gebühr
verlangen, insbesondere wenn kein Kaufbeleg vorliegt oder das Altöl in
haushaltsüblichen Mengen abgegeben wird.
Wichtige Hinweise:
• Umweltschutz:
Altöl ist eine stark umweltgefährdende Substanz und darf nicht ins Erdreich,
Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
• Hohe Strafen:
Die unsachgemäße Entsorgung von Altöl kann zu hohen Bußgeldern und Strafen
führen, die je nach Menge und Bundesland zwischen 25 und 100.000 Euro betragen
können.

Hersteller: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0

Verantwortliche Person: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0