• MT109989.1

2 Takt Öl 710 Motul Teilsynthetisch

17,90 €
17,90 € / 1 l
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Marke
Motul
Größe
1 Liter
Artikelnummer
MT 109 989
MT 104 034
Verfügbarkeit
lagernd
SAE Viskosität
2-Takt Öl
Ölsorte
2-Takt Motoröl semi-synthetisch
Gefahrenhinweise
Achtung
GHS08GHS07GHS05GHS09
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Verursacht Hautreizungen
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Verursacht schwere Augenschäden
Verursacht schwere Augenreizung
Sehr giftig für Wasserorganismen
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

2-Takt-Motorenöl mit Ester-Technologie für optimale Leistungsentfaltung und Schutz. Speziell entwickelt für modernste 2-Takt-Motoren mit Einspritzung oder Vergaser. Raucharme Formulierung bietet optimalen Schutz und verhindert leistungsreduzierende Ablagerungen. Für Getrennt- und Gemischschmierung. Katalysatorentauglich.

ANWENDUNG: MOTORENÖLE

TYP: 2-TAKT

PRODUKTSEGMENT: MOTORRAD

API STANDARDS: API TC

JASO STANDARDS: JASO FD – 033MOT070

Die Altölverordnung (AltölV) in Deutschland regelt die fachgerechte Verwertung oder
Beseitigung von Altölen, die als Abfall anfallen und aus Mineral-, synthetischem oder
biogenem Öl bestehen. Sie verbietet das Vermischen von Altölen und das Beifügen von
Fremdstoffen, um eine Wiederaufbereitung zu ermöglichen. Verkäufer von Motor- und
Getriebeölen sind verpflichtet, Altöl ab einer Ölwechselmenge kostenlos
zurückzunehmen, jedoch sind die Versandkosten beim Online-Handel nicht
abgedeckt. Die unsachgemäße Entsorgung kann hohe Strafen nach sich ziehen und die
Umwelt schädigen.
Was die Altölverordnung regelt:
• Verwertung und Beseitigung:
Die Verordnung stellt die Richtlinien für die stoffliche und energetische Verwertung
sowie die Beseitigung von Altöl auf.
• Ausschluss von Verunreinigungen:
Es ist verboten, Altöl mit anderen Abfällen oder Fremdstoffen wie Lösemitteln,
Bremsflüssigkeit oder Frostschutzmittel zu vermischen, da dies die
Wiederaufbereitung erschwert.
• Sammelkategorien:
Die Verordnung unterteilt Altöle in Sammelkategorien, um eine sortenreine Trennung
zu gewährleisten, die für eine mögliche Wiederaufbereitung notwendig ist.
Die Rücknahmepflicht für Verkäufer:
• Kostenlose Rücknahme:
Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, muss eine
Annahmestelle anbieten, bei der das Altöl bis zur verkauften Menge kostenlos
angenommen wird.
• Kaufbeleg erforderlich:
Für die kostenlose Rücknahme beim Verkäufer ist in der Regel der Kaufbeleg des
neuen Öls erforderlich.
• Kein Anspruch auf Versandkosten:
Beim Online-Handel müssen Online-Händler eine kostenlose Rückgabemöglichkeit
schaffen, allerdings sind die Versandkosten für den Rückversand nicht von der
kostenlosen Annahme gedeckt.
Entsorgung durch Verbraucher:
• Kostenlose Abgabe:
Verbraucher können Altöl bei den Händlern, die es verkauft haben, kostenlos
abgeben.
• Kostenpflichtige Rücknahme:
Diese kommunalen Sammelstellen können für die Rücknahme eine Gebühr
verlangen, insbesondere wenn kein Kaufbeleg vorliegt oder das Altöl in
haushaltsüblichen Mengen abgegeben wird.
Wichtige Hinweise:
• Umweltschutz:
Altöl ist eine stark umweltgefährdende Substanz und darf nicht ins Erdreich,
Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
• Hohe Strafen:
Die unsachgemäße Entsorgung von Altöl kann zu hohen Bußgeldern und Strafen
führen, die je nach Menge und Bundesland zwischen 25 und 100.000 Euro betragen
können.

Hersteller: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0

Verantwortliche Person: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0