• MT104511.2

20W-50 4T Classic Motor Oil Motul Mineralöl

15,90 €
7,95 € / 1 l
Preis inkl. 19,00 % MwSt. zzgl. Versand
Lieferzeit
4 auf Lager, 2 – 3 Werktage
Marke
Motul
Größe
2 Liter
Artikelnummer
MT 104 511
MT 102 740
Verfügbarkeit
lagernd
SAE Viskosität
20W-50
Ölsorte
4-Takt Motoröl mineralisch
Gefahrenhinweise
Achtung
GHS07GHS08GHS05GHS09
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Verursacht schwere Augenschäden
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Verursacht Hautreizungen
Verursacht schwere Augenreizung
Sehr giftig für Wasserorganismen
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Mineralisches Mehrbereichsmotorenöl für Fahrzeuge ab Baujahr 1950 bis 1970. Durch die perfekt abgestimmte Viskosität werden der verschleißbedingte Ölverbrauch bei hoher Laufleistung und der durch Fertigungstoleranzen bedingte Ölverbrauch kompensiert. Optimaler Schutz vor Korrosion und Verschleiß. 

ANWENDUNG: HISTORISCHE FAHRZEUGE, MOTORENÖLE

TYP: 4-TAKT

QUALITÄT: MINERALISCH

PRODUKTSEGMENT: AUTO

API STANDARDS: API SF/CC

Die Altölverordnung (AltölV) in Deutschland regelt die fachgerechte Verwertung oder
Beseitigung von Altölen, die als Abfall anfallen und aus Mineral-, synthetischem oder
biogenem Öl bestehen. Sie verbietet das Vermischen von Altölen und das Beifügen von
Fremdstoffen, um eine Wiederaufbereitung zu ermöglichen. Verkäufer von Motor- und
Getriebeölen sind verpflichtet, Altöl ab einer Ölwechselmenge kostenlos
zurückzunehmen, jedoch sind die Versandkosten beim Online-Handel nicht
abgedeckt. Die unsachgemäße Entsorgung kann hohe Strafen nach sich ziehen und die
Umwelt schädigen.
Was die Altölverordnung regelt:
• Verwertung und Beseitigung:
Die Verordnung stellt die Richtlinien für die stoffliche und energetische Verwertung
sowie die Beseitigung von Altöl auf.
• Ausschluss von Verunreinigungen:
Es ist verboten, Altöl mit anderen Abfällen oder Fremdstoffen wie Lösemitteln,
Bremsflüssigkeit oder Frostschutzmittel zu vermischen, da dies die
Wiederaufbereitung erschwert.
• Sammelkategorien:
Die Verordnung unterteilt Altöle in Sammelkategorien, um eine sortenreine Trennung
zu gewährleisten, die für eine mögliche Wiederaufbereitung notwendig ist.
Die Rücknahmepflicht für Verkäufer:
• Kostenlose Rücknahme:
Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, muss eine
Annahmestelle anbieten, bei der das Altöl bis zur verkauften Menge kostenlos
angenommen wird.
• Kaufbeleg erforderlich:
Für die kostenlose Rücknahme beim Verkäufer ist in der Regel der Kaufbeleg des
neuen Öls erforderlich.
• Kein Anspruch auf Versandkosten:
Beim Online-Handel müssen Online-Händler eine kostenlose Rückgabemöglichkeit
schaffen, allerdings sind die Versandkosten für den Rückversand nicht von der
kostenlosen Annahme gedeckt.
Entsorgung durch Verbraucher:
• Kostenlose Abgabe:
Verbraucher können Altöl bei den Händlern, die es verkauft haben, kostenlos
abgeben.
• Kostenpflichtige Rücknahme:
Diese kommunalen Sammelstellen können für die Rücknahme eine Gebühr
verlangen, insbesondere wenn kein Kaufbeleg vorliegt oder das Altöl in
haushaltsüblichen Mengen abgegeben wird.
Wichtige Hinweise:
• Umweltschutz:
Altöl ist eine stark umweltgefährdende Substanz und darf nicht ins Erdreich,
Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
• Hohe Strafen:
Die unsachgemäße Entsorgung von Altöl kann zu hohen Bußgeldern und Strafen
führen, die je nach Menge und Bundesland zwischen 25 und 100.000 Euro betragen
können.

Hersteller: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0

Verantwortliche Person: Motul Deutschland GmbH, Butzweilerhofallee 3, 50829, Köln, DE, www.motul.com, info@motul.de, Telefon: +49 221 67003-0