• MX 300 280, Bremsflüssigkeit DOT 4 Motorex

Bremsflüssigkeit DOT 4 Motorex

7,00 €
28,00 € / 1 l
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Lieferzeit
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Marke
MOTOREX
Größe
250 ml
Artikelnummer
MX 300 280
Verfügbarkeit
lagernd
Größe
250 ml
SAE Viskosität
DOT 4
Gefahrenhinweise
Achtung
GHS07GHS05GHS08
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Verursacht schwere Augenschäden
Verursacht schwere Augenreizung
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

BRAKE FLUID DOT 4 ist eine moderne Premium Hochleistungs-Bremsflüssigkeit von hervorragender Qualität mit hohem Nass-Siedepunkt und dadurch extremer Sicherheits-Reserve gegen Dampfblasenbildung.

BRAKE FLUID DOT 4 eignet sich hervorragend für hydraulisch betätigte Scheiben- und Trommelbremsen von Motorrädern, Personenwagen, Nutzfahrzeugen und Arbeitsmaschinen. Sie kann überall dort eingesetzt werden, wo eine Bremsflüssigkeit nach der Spezifikation FMVSS 116 DOT 4 vorgeschrieben ist.

Anwendung

Kann Farben, Lacke oder zum Teil auch Kunststoffe angreifen.

Darf nur in für Bremsflüssigkeiten ausgelegte Anlagen eingefüllt werden.

Produktmerkmale

hoher Nass-Siedepunkt

extrem hohe Sicherheits-Reserve gegen Dampfblasenbildung

mischbar mit allen Bremsflüssigkeiten der gleichen Spezifikation

speziell auch für modernste ABS und ADS Systeme geeignet

Die Altölverordnung (AltölV) in Deutschland regelt die fachgerechte Verwertung oder
Beseitigung von Altölen, die als Abfall anfallen und aus Mineral-, synthetischem oder
biogenem Öl bestehen. Sie verbietet das Vermischen von Altölen und das Beifügen von
Fremdstoffen, um eine Wiederaufbereitung zu ermöglichen. Verkäufer von Motor- und
Getriebeölen sind verpflichtet, Altöl ab einer Ölwechselmenge kostenlos
zurückzunehmen, jedoch sind die Versandkosten beim Online-Handel nicht
abgedeckt. Die unsachgemäße Entsorgung kann hohe Strafen nach sich ziehen und die
Umwelt schädigen.
Was die Altölverordnung regelt:
• Verwertung und Beseitigung:
Die Verordnung stellt die Richtlinien für die stoffliche und energetische Verwertung
sowie die Beseitigung von Altöl auf.
• Ausschluss von Verunreinigungen:
Es ist verboten, Altöl mit anderen Abfällen oder Fremdstoffen wie Lösemitteln,
Bremsflüssigkeit oder Frostschutzmittel zu vermischen, da dies die
Wiederaufbereitung erschwert.
• Sammelkategorien:
Die Verordnung unterteilt Altöle in Sammelkategorien, um eine sortenreine Trennung
zu gewährleisten, die für eine mögliche Wiederaufbereitung notwendig ist.
Die Rücknahmepflicht für Verkäufer:
• Kostenlose Rücknahme:
Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, muss eine
Annahmestelle anbieten, bei der das Altöl bis zur verkauften Menge kostenlos
angenommen wird.
• Kaufbeleg erforderlich:
Für die kostenlose Rücknahme beim Verkäufer ist in der Regel der Kaufbeleg des
neuen Öls erforderlich.
• Kein Anspruch auf Versandkosten:
Beim Online-Handel müssen Online-Händler eine kostenlose Rückgabemöglichkeit
schaffen, allerdings sind die Versandkosten für den Rückversand nicht von der
kostenlosen Annahme gedeckt.
Entsorgung durch Verbraucher:
• Kostenlose Abgabe:
Verbraucher können Altöl bei den Händlern, die es verkauft haben, kostenlos
abgeben.
• Kostenpflichtige Rücknahme:
Diese kommunalen Sammelstellen können für die Rücknahme eine Gebühr
verlangen, insbesondere wenn kein Kaufbeleg vorliegt oder das Altöl in
haushaltsüblichen Mengen abgegeben wird.
Wichtige Hinweise:
• Umweltschutz:
Altöl ist eine stark umweltgefährdende Substanz und darf nicht ins Erdreich,
Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
• Hohe Strafen:
Die unsachgemäße Entsorgung von Altöl kann zu hohen Bußgeldern und Strafen
führen, die je nach Menge und Bundesland zwischen 25 und 100.000 Euro betragen
können.

Hersteller: Motorex AG, Bern-Zürich-Strasse 31, 4901, Langenthal, CH, www.motorex.com, info@motorex.com, Phone: +41 62 919 75 75

Verantwortliche Person: Motorex GmbH, Lilienthalstrasse 30-32, 64625, Bensheim, D, www.motorex.com/de, motorex.de@motorex.com, Phone: +49 6251 9749 10